Soziale Verantwortung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, regelt die unternehmerische Verantwortung zur Stärkung und zum Schutz von Menschenrechten und des Umweltschutzes in globalen Lieferketten.
Dabei geht es um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards, wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie gefährlicher Stoffe für Mensch und Umwelt. Die im LkSG verankerten Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln unserer direkten und indirekten Vertragspartner. Im Rahmen eines Risikomanagements werden alle Schritte im In- und Ausland, welche zur Herstellung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen notwendig sind, hinsichtlich der Sicherstellung unserer Sorgfaltspflichten überwacht.
Wir nehmen unsere gesellschaftliche und soziale Verantwortung sehr ernst und bekennen uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dabei stellen die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards grundlegende Werte dar, die wir im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns berücksichtigen.
MÄC GEIZ setzt sich dafür ein, dass die von uns angebotenen Produkte so hergestellt werden, dass international anerkannte Menschenrechte und die Umwelt geachtet werden. Wir treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf die Umwelt und unser Umfeld weitestgehend zu vermeiden. Unser Ziel ist es, Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten vorzubeugen, sie zu beenden oder zumindest zu minimieren.
Die Grundsätze unserer Menschenrechtsstrategie finden Sie in unserer Grundsatzerklärung.
Der Code of Conduct zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette definiert die Mindeststandards, die wir in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten erwarten.
Über das nachfolgend verlinkte Beschwerdesystem können Sie Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften in unserem Geschäftsbereich oder innerhalb unserer Lieferkette melden und so dazu beitragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.
Die Meldung erfolgt hierbei vertraulich oder anonym.
Alle Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen behandelt. Es werden nur die Daten erhoben und verarbeitet, die für die Zwecke der Bearbeitung der Meldung erforderlich sind. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird dabei ebenso gewahrt wie ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung.
Auch andere Compliance-Verstöße, beispielsweise aus den Bereichen Datenschutz, Diebstahl, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Korruption, Produktsicherheit, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betrug, Geldwäsche, Buchhaltungsbetrug, Umweltschutz und sonstige Verstöße können über das Beschwerdeverfahren gemeldet werden.
Hier geht's zum Beschwerdesystem.
Wir verstehen die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten als kontinuierlichen Prozess und sind dauerhaft bestrebt, die getroffenen Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen, weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dies wird transparent im Rahmen einer jährlichen Berichtserstattung veröffentlicht.
Bericht zum LkSG GJ 23/24 – 01.01.2024 – 29.02.2024
Weiterführende Informationen finden Sie hier.